Das Schadstoffkataster

Bauliche Anlagen und Gebäude werden häufig vor der Wiederbebauung zurückgebaut bezw. abgebrochen.

Im alten Baubestand sind Schadstoffe verschiedenster Art enthalten, so z.B. PCB- polychlorierte Biphenyle, PAK- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Asbest, teerhaltige Baustoffe, Holzschutzmittel, Mineralfasern  u.v.m.

Die Schadstoffe können in der Bausubstanz enthalten sein oder sind nutzungsbedingt entstanden. Diese Schadstoffe sind in vielen Fällen nicht auf Anhieb erkennbar; hier bedarf es vor Baubeginn einer Untersuchung durch einen fachkundigen Sachverständigen.

Für den Rückbau von Altbauten gibt es strenge behördliche Auflagen.

Diese behördlichen Auflagen gelten für den eigentlichen Abbruch, aber auch für die Entsorgung der belasteten Baumaterialien bzw. des Bauschutts. Diese Regelungen dienen in erster Linie dem Umweltschutz, aber auch dem Schutz der an den Arbeiten beteiligten Arbeitskräften.

SMA Schadstoffkataster Schadstoffmessung u. Schadstoffanalytik GmbH u Co.KG  Thermografie Ozonbehandlung Schadstoffuntersuchung  Schimmelchek Schimmelanalyse Asbestmessung Asbesttest Asbestanalyse Asbestuntersuchung Umweltlabor Schadstoffe im Fertighaus

Unsere Leistungen:

  • Begutachtung des Baubestandes
  • Falls erforderlich, Entnahme von Proben
  • Untersuchung der entnommen Proben im Labor
  • Baustoffe nach dem gültigen Abfallschlüssel klassifizieren 
  • Erstellen eines Schadstoffkatasters
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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltfreundlichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)  Mehr dazu auf der Seite    www.bmu.de

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat am 1. Juni 2012 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

 

 

Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes beinhaltet das Recycling von Abfällen; hier soll die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen gestärkt werden. Diesem Gesetz geschuldet ist daher die Trennung des Bauschuttes, welcher bei Abbruch von baulichen Anlagen entsteht.

Durch die Erstellung eines Schadstoffkatasters und der fachgerechten Entsorgung des Abraums kommen Sie dieser gesetzlichen Vorgabe nach. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des KrWG trägt in jedem Fall der Bauherr bzw. der Auftraggeber.

 

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, beraten und informieren wir Sie gerne über das Thema Schadstoffkataster bei einem persönlichen Gespräch